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Durch den Kauf beim Autohändler hat man als Konsument mehr Rechte. Es gilt eine Gewährleistungspflicht, die auch durch kleingedruckte Klauseln nicht umgangen werden kann. Der Händler darf diese zweijährige Gewährleistungspflicht allerdings auf ein Jahr verkürzen, wenn das Fahrzeug mehr als ein Jahr vor dem Verkauf zugelassen worden ist. Bei schweren Mängeln muss der Kauf sogar rückgängig gemacht werden. "Dieser besondere Schutz kommt bei einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen kaum zum Tragen. Die Gewährleistungspflicht gilt zwar ebenfalls aufgrund des Gesetzes, kann und darf aber zur Gänze vertraglich ausgeschlossen werden. Macht man bei einem Privat-zu-Privat-Kauf einen Missgriff, ist es daher meist schwer möglich, Rechte beim vormaligen Besitzer geltend zu machen.
Vor jedem Gebrauchtwagenkauf sollte man eine Kaufüberprüfung durchführen lassen. Das nützt sowohl Käufern als auch Verkäufern, weil damit klar ist, in welchem Zustand sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen befindet. Manche Mängel sind für den Laien oft nicht sichtbar, beispielsweise ein Vorschaden aus einem Unfall. Der wirkt sich vor allem bei jungen Fahrzeugen wertmindernd aus. Ebenfalls ratsam ist eine Probefahrt.
Einen ersten Check, ob ein Gebrauchtwagen für den Kauf überhaupt in Frage kommt, kann man noch vor der Kaufüberprüfung machen. Anhand eines "virtuellen" Autos werden im ÖAMTC-Gebrauchtwagen-Check alle Dinge dargestellt, die man bei einem Gebrauchtwagenkauf beachten sollte, z. B. Vorschäden, Geräusche, Dokumente etc. Es gibt auch die Möglichkeit, eine kurze Checkliste für die Auto-Besichtigung auszudrucken.
Wer hinsichtlich der Vertragsbedingungen auf Nummer sicher gehen will, ersucht um Verwendung der speziell von dem für Konsumentenschutz zuständigen Ministerium empfohlenen "Kaufverträge für Gebrauchtfahrzeuge". Für den Verkauf von Privat an Privat hat der ÖAMTC ein spezielles Formular entwickelt, das bei allen Dienstellen des Clubs kostenlos erhältlich ist. Die Interessen beider Vertragspartner werden berücksichtigt und die Vertragsbestimmungen in leicht verständlichen Anmerkungen erläutert. Als Käufer sollte man alle zusätzlichen mündlichen Zusagen, die nicht im Vertrag stehen, schriftlich festhalten. Umfassende Informationen und das Kaufvertragsformular zum Download gibt es unter www.oeamtc.at/auto/autokauf/.
Wurden an dem Fahrzeug wesentliche Veränderungen vorgenommen (Anhängerkupplung, breitere Felgen etc.), müssen diese in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein. Neben dem Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) sollte dem Käufer auch das letzte "Pickerl-Gutachten" übergeben werden. Auch diverse Änderungen, die nicht im Typenschein vermerkt sind, sind in Form von Genehmigungsbescheiden an den Käufer zu übergeben. Ganz wichtig beim Gebrauchtwagenkauf ist auch ein Blick auf die Prüfplakette.