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ANDREAS PINTER
AUTOHANDEL PINTER IN WEER


Andreas Pinter hat den Autohandel Pinter in Weer aufgrund seiner Liebe zum Automobil gegründet und sich somit seinen Lebenstraum erfüllt. Der Anfang war nicht leicht, jedoch mit viel Einsatz und Willensstärke konnte das Unternehmen wachsen und sich bis heute immer weiter entwickeln.

Sie sind auf der Suche nach Ihrem neuen oder gebrauchten Traumauto? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unsere Vision ist es, die Wünsche unserer Kunden weiterhin mit qualitativ hochwertigen und individuellen Fahrzeugen zu erfüllen. Und dabei trotz TOP-Preisen Gewinne für das Unternehmen erzielen. Klingt fair? Ist es auch!  Denn nur rundum zufriedene Kunden sorgen für ein beständiges Wachstum und sind so für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens unabdingbar!

Wir sind als eines der führenden Unternehmen im Bereich Auto-Import aus EU-Ländern erfolgreich auf dem Tiroler und immer mehr auch auf dem österreichischen Markt tätig - auch im Web mittels eigener Website und auf den führenden Plattformen.

Werfen Sie einen Blick auf unsere Fahrzeuge! Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren!

Tipps von Autohandel PINTER für Sie

Gebrauchte Fahrzeuge kaufen:
  • Gewährleistungspflicht nur beim Händler

    Durch den Kauf beim Autohändler hat man als Konsument mehr Rechte. Es gilt eine Gewährleistungspflicht, die auch durch kleingedruckte Klauseln nicht umgangen werden kann. Der Händler darf diese zweijährige Gewährleistungspflicht allerdings auf ein Jahr verkürzen, wenn das Fahrzeug mehr als ein Jahr vor dem Verkauf zugelassen worden ist. Bei schweren Mängeln muss der Kauf sogar rückgängig gemacht werden. "Dieser besondere Schutz kommt bei einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen kaum zum Tragen. Die Gewährleistungspflicht gilt zwar ebenfalls aufgrund des Gesetzes, kann und darf aber zur Gänze vertraglich ausgeschlossen werden. Macht man bei einem Privat-zu-Privat-Kauf einen Missgriff, ist es daher meist schwer möglich, Rechte beim vormaligen Besitzer geltend zu machen.

  • Kaufüberprüfung

    Vor jedem Gebrauchtwagenkauf sollte man eine Kaufüberprüfung durchführen lassen. Das nützt sowohl Käufern als auch Verkäufern, weil damit klar ist, in welchem Zustand sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen befindet. Manche Mängel sind für den Laien oft nicht sichtbar, beispielsweise ein Vorschaden aus einem Unfall. Der wirkt sich vor allem bei jungen Fahrzeugen wertmindernd aus. Ebenfalls ratsam ist eine Probefahrt.

  • Online Gebrauchtwagen-Check

    Einen ersten Check, ob ein Gebrauchtwagen für den Kauf überhaupt in Frage kommt, kann man noch vor der Kaufüberprüfung machen. Anhand eines "virtuellen" Autos werden im ÖAMTC-Gebrauchtwagen-Check alle Dinge dargestellt, die man bei einem Gebrauchtwagenkauf beachten sollte, z. B. Vorschäden, Geräusche, Dokumente etc. Es gibt auch die Möglichkeit, eine kurze Checkliste für die Auto-Besichtigung auszudrucken.


    https://www.oeamtc.at/


  • Mustervertrag

    Wer hinsichtlich der Vertragsbedingungen auf Nummer sicher gehen will, ersucht um Verwendung der speziell von dem für Konsumentenschutz zuständigen Ministerium empfohlenen "Kaufverträge für Gebrauchtfahrzeuge". Für den Verkauf von Privat an Privat hat der ÖAMTC ein spezielles Formular entwickelt, das bei allen Dienstellen des Clubs kostenlos erhältlich ist. Die Interessen beider Vertragspartner werden berücksichtigt und die Vertragsbestimmungen in leicht verständlichen Anmerkungen erläutert. Als Käufer sollte man alle zusätzlichen mündlichen Zusagen, die nicht im Vertrag stehen, schriftlich festhalten. Umfassende Informationen und das Kaufvertragsformular zum Download gibt es unter www.oeamtc.at/auto/autokauf/.

  • Fahrzeugdokumente

    Wurden an dem Fahrzeug wesentliche Veränderungen vorgenommen (Anhängerkupplung, breitere Felgen etc.), müssen diese in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein. Neben dem Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) sollte dem Käufer auch das letzte "Pickerl-Gutachten" übergeben werden. Auch diverse Änderungen, die nicht im Typenschein vermerkt sind, sind in Form von Genehmigungsbescheiden an den Käufer zu übergeben. Ganz wichtig beim Gebrauchtwagenkauf ist auch ein Blick auf die Prüfplakette.

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